Corona Verordnung Sport

Es gilt im Wörtelstadion, sowie am Trainingsgelände die Corona-Verordnung „Alarmstufe II“, die wegen der hohen Zahl an Intensivpatientinnen und -patienten in Kraft getreten ist.

Damit gilt die sogenannte 2G-Plus-Regel. Heißt: Zutritt hat nur noch, wer geimpft oder genesen ist – und zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen kann.

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